17. Chronical Moshers Open Air 2019

Open Air 2019

Vom 6. bis 9. Juni 2019 öffnet das „Chronical Moshers Open Air“ seine Pforten und heißt Metalfans aus Nah und Fern willkommen.

Stammgäste aus ganz Deutschland schätzen die lockere und familiäre Atmosphäre dieses, in der Festivallandschaft bereits zu einer festen Institution gewordenen, Metalfestes am zweiten Juniwochenende – und das zu absolut fairen Preisen. Feiert mit den Chronical Moshers dieses kultige Event unter dem Motto des Vereins: „Von Fans für Fans“.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen können hier auch als PDF heruntergeladen werden: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

  1. Wird die Durch- oder Fortführung der Veranstaltung nach Veranstaltungsbeginn aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, unmöglich, so hat der Besucher kein Recht auf die Rückerstattung des vollen oder auch nur teilweisen Eintrittspreises.
  2. Rücknahme der Eintrittskarte nur bei genereller Absage der Veranstaltung. Es wird in diesem Fall nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet, also ohne etwaig gezahlte Zusatzkosten wie beispielsweise Vorverkaufsgebühren oder dergleichen.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Auch hieraus entstehen dem Besucher keine Erstattungsansprüche gegen den Veranstalter.
  4. Die Eintrittskarte ist am Einlass mit einem Armbändchen zu ergänzen. Die Eintrittskarte wird entwertet und verliert ihre Gültigkeit. Das Armband ist nicht übertragbar und wird bei Verlust nicht ersetzt. Es verliert seine Gültigkeit durch Ablösen vom Arm / Handgelenk.
  5. Der Aufenthalt auf dem gesamten Gelände kann auf Grund von provokanten Outfits oder Verhaltens verweigert werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher Straftaten auf dem Veranstaltungsgelände begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  6. Das Mitbringen von Getränken auf das Festivalgelände ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für das Zeltgelände.
  7. Das Mitbringen von Glasbehältern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen aller Art ist strengstens untersagt. Bei Verstoß erfolgt Verweisung vom Veranstaltungsgelände.
  8. Das Eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen ist streng verboten.
  9. Die Anweisungen der Ordner bzw. Security sind zu befolgen.
  10. Für jegliche Gesundheitsschäden, wie etwa Hörschäden infolge eines erhöhten Lärmpegels während des Konzertes, wird keinerlei Haftung übernommen.
  11. Das Baden in dem nahegelegenen See erfolgt auf eigene Gefahr.
  12. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt und campt auf eigene Gefahr.
  13. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen haftbar zu machen.

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